Außenstände?
Wir ziehen Ihre
Forderungen ein!
Was ist Inkasso?

Der Begriff "Inkasso" bezeichnet die Realisierung von Forderungen.

Inkassounternehmen widmen sich den klassischen Aufgaben des For­der­ungs­manage­ments, d. h. dem
For­derungs­einzug, durch psy­cho­lo­gi­sches Ein­füh­lungs­ver­mö­gen, Taktik, Be­harr­lich­keit und umfassende Rechtskenntnisse.

Der Einzug fremder For­der­ungen ist eine Rechts­dienst­leis­tung nach dem
Rechts­dienst­leis­tungs­ge­setz (RDG).

Inkassodienstleistungen dürfen nur diejenigen na­tür­li­chen und juris­ti­schen Per­so­nen er­bringen, die
ei­nen An­trag auf Ein­tra­gung in das Rechts­dienst­leis­tungs­re­gis­ter ge­stellt ha­ben und re­gis­triert sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Eine Re­gis­trie­rung er­folgt nur, wenn die In­kas­so­dienst­leis­ter

- die erforderliche persönliche
Eignung und Zuverlässigkeit besitzen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 RDG),
- über die erforderliche
theoretische und praktische Sachkunde verfügen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 RDG),
- den Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung vorweisen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 RDG).

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